OliverSky1 hat geschrieben:
Bei Facebook wurden die Links entfernt, es gab wohl Ärger von sunshine-live
weiss man nicht. auf jeden fall gibt es ärger mit dem urheberrecht das in den nächsten paar wochen (zum märz/april) einige gravierende änderungen erfährt. danach darf nur noch uploaden, wer selbst der urheber eines werkes ist.
beispiel (weil heute so gesehen): wenn der taucher bei der mixmission sein set spielt, dann darf er es auch uploaden. warum? weil er aus vielen einzelnen titeln einen mix erzeugt hat. der mix erfüllt von der schöpferischen schaffenshöhe den anspruch als neu entstandenes künstlerisches werk angesehen zu werden. damit hat der taucher für diesen mix das urheberrecht. die rechte der einzelnen künstlerischen werke aus denen er den mix zusammengebaut hat bleiben unberührt, das bleiben sie immer. das heisst, auch hier ist jeder einzelne gespielte titel seinem eigenen geltenden urheberrecht unterstellt. den link zu diesem set darfst du kommunizieren, da der ja auf die ursprüngliche datei verweist. aufnehmen oder runterladen und selbst wieder uploaden darfst du es aber nicht (stand heute ist das übrigens auch so !).
wenn du das im radio hörst, dann kannst du das gerne auch aufnehmen. es hat sich durch die zeit ergeben, dass man das heute auf MP3 oder sonst in einem digitalen format tut. die aufnahme kannst du für dich jederzeit nutzen.
aber du darfst die aufnahme nicht öffentlich zugänglich machen.
das heisst, dass du sie weder weitergeben darfst, noch selbst neu hochladen und auf diese weise anbieten kannst. auch wenn du dafür kein geld siehst.
hat der taucher eine exklusive abtretung seiner verwertungsrechte an diesem set an sunshine live rechtskräftig übertragen, dann kommt es auf die rahmenbedingungen dieses vertrags an, was er damit darf oder nicht mehr darf. in jedem fall darf es der sender dann auch hochladen (wobei für diesen upload wieder das gleiche gilt wie bisher). warum? verwertungsrechte haben heisst, dass du mit etwas arbeiten kannst oder darfst. und wenn es exklusive verwertunsgrechte sind, dann darf das auch sonst niemand.
einzige ausnahme: der urheber, in dem fall der taucher, gestattet dir ausdrücklich, dass du das set runterladen und selbst weiter verbreiten darfst, wofür eine angemessene vergütung zu entrichten wäre. in dem fall muss er auch sicherstellen, dass die rechte der jeweiligen urheber der einzelnen titel auch gewahrt bleiben (auf deutsch: dass die ihre kohle sehen und entsprechend benannt werden).
und das beste daran: das gilt so schon seit spätestens 01.01.2013 (wir haben das schon mehrfach diskutiert). nur nochmal so. es ändert sich also nichts, aber die ahndungen und strafen werden laut ankündigung deutlich drastischer ausfallen.
am 17.01. findet in berlin eine entsprechende konferenz zu den änderungen statt und wenn ich nicht am 20. in hannover verbucht wäre und mir die fahrerei den letzten nerv aus dem hemd juckeln würde, dann wäre ich da auch vor ort.
im grunde genommen ist diese regelung durchaus sinnvoll.