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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 03.01.2018, 13:22 
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TechnoVictim

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Novasun hat geschrieben:
Hier gibt es auch den Classic Teil. Leider für mich beim falschen Anbieter hochgeladen.

https://forum.nox.tv/index.php?thread/1 ... -live-mix/

Falscher Anbieter? Nu ja, ich zuckel mich jetzt auch langsam durch den free acccount.


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 03.01.2018, 13:22 


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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 04.01.2018, 22:14 
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Bei Facebook wurden die Links entfernt, es gab wohl Ärger von sunshine-live


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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 05.01.2018, 01:16 
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TechnoVictim

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OliverSky1 hat geschrieben:
Bei Facebook wurden die Links entfernt, es gab wohl Ärger von sunshine-live


weiss man nicht. auf jeden fall gibt es ärger mit dem urheberrecht das in den nächsten paar wochen (zum märz/april) einige gravierende änderungen erfährt. danach darf nur noch uploaden, wer selbst der urheber eines werkes ist.

beispiel (weil heute so gesehen): wenn der taucher bei der mixmission sein set spielt, dann darf er es auch uploaden. warum? weil er aus vielen einzelnen titeln einen mix erzeugt hat. der mix erfüllt von der schöpferischen schaffenshöhe den anspruch als neu entstandenes künstlerisches werk angesehen zu werden. damit hat der taucher für diesen mix das urheberrecht. die rechte der einzelnen künstlerischen werke aus denen er den mix zusammengebaut hat bleiben unberührt, das bleiben sie immer. das heisst, auch hier ist jeder einzelne gespielte titel seinem eigenen geltenden urheberrecht unterstellt. den link zu diesem set darfst du kommunizieren, da der ja auf die ursprüngliche datei verweist. aufnehmen oder runterladen und selbst wieder uploaden darfst du es aber nicht (stand heute ist das übrigens auch so !).
wenn du das im radio hörst, dann kannst du das gerne auch aufnehmen. es hat sich durch die zeit ergeben, dass man das heute auf MP3 oder sonst in einem digitalen format tut. die aufnahme kannst du für dich jederzeit nutzen.
aber du darfst die aufnahme nicht öffentlich zugänglich machen.
das heisst, dass du sie weder weitergeben darfst, noch selbst neu hochladen und auf diese weise anbieten kannst. auch wenn du dafür kein geld siehst.
hat der taucher eine exklusive abtretung seiner verwertungsrechte an diesem set an sunshine live rechtskräftig übertragen, dann kommt es auf die rahmenbedingungen dieses vertrags an, was er damit darf oder nicht mehr darf. in jedem fall darf es der sender dann auch hochladen (wobei für diesen upload wieder das gleiche gilt wie bisher). warum? verwertungsrechte haben heisst, dass du mit etwas arbeiten kannst oder darfst. und wenn es exklusive verwertunsgrechte sind, dann darf das auch sonst niemand.
einzige ausnahme: der urheber, in dem fall der taucher, gestattet dir ausdrücklich, dass du das set runterladen und selbst weiter verbreiten darfst, wofür eine angemessene vergütung zu entrichten wäre. in dem fall muss er auch sicherstellen, dass die rechte der jeweiligen urheber der einzelnen titel auch gewahrt bleiben (auf deutsch: dass die ihre kohle sehen und entsprechend benannt werden).

und das beste daran: das gilt so schon seit spätestens 01.01.2013 (wir haben das schon mehrfach diskutiert). nur nochmal so. es ändert sich also nichts, aber die ahndungen und strafen werden laut ankündigung deutlich drastischer ausfallen.
am 17.01. findet in berlin eine entsprechende konferenz zu den änderungen statt und wenn ich nicht am 20. in hannover verbucht wäre und mir die fahrerei den letzten nerv aus dem hemd juckeln würde, dann wäre ich da auch vor ort.
im grunde genommen ist diese regelung durchaus sinnvoll.

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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 05.01.2018, 10:47 
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Nichts neues halt, so war das gefühlt ja auch schon immer. Es hat wohl bloß bisher niemanden so wirklich interessiert.

Ist die Frage, ob das wirklich sinnvoll ist. Auf der einen Seite versteht man zb Taucher oder den Sender in dem Beispiel, andererseits entsteht auch kein Schaden oder Nachteil. Ob die Leute es jetzt im Download oder live im Radio hören ist ja egal, auch in Sachen Zuhörerquote oder? Im Gegenteil, es hören wahrscheinlich sogar mehr Leute die Sendung, weil die Leute, die es nicht live hören konnten, es so nachholen können.

Irgendeine Zwischenlösung wäre sinnvoll


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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 05.01.2018, 11:01 
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TechnoVictim

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so nu haben wir eine facebook gruppe, die nicht ssl gehört und einen sharehoster.
wieso nimmt die facebook gruppe die links raus und der sharehoster darf weiter anbieten?

muss ssl nun forever den gendarm spielen, um dem gesetz genüge zu tun?


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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 05.01.2018, 14:22 
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TechnoVictim

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es wurden schärfere kontrollen angekündigt, nicht vom sender. wie man das und ob man das durchzieht weiss ich nicht. aber die GEMA hat ja auch in youtube bizarre änderungen durchgesetzt. es wäre ja zu einfach, wenn die ihr auschüttungssystem und ihren verteilungsplan mal den realen verhältnissen anpassen müssten.

nochmal zum mitschreiben: sets hochzuladen und damit öffentlich frei zugänglich anzubieten ist tabu. wenn der hoster, sagen wir mal eine cloud, privat genutzt wird, nicht öffentlich zugänglich oder erreichbar ist, dann sieht die sache wieder etwas anders aus. da könnte man sich dann allenfalls über die definition von "zum privaten nichtkommerziellen gebrauch" streiten, wenn die privaten gebraucher eine gewisse anzahl übersteigen. ("ja, euer ehren, natürlich habe ich 1.127 brüder und 1.087 schwestern"...)

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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 05.01.2018, 15:05 
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TechnoVictim

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bevor ich zum rest antworte, dieses urheberrecht, bis wohin gilt das. Deutschlands grenzen? Europas grenzen? Daraus dann die frage: und wenn der sharehoster in was-weiß-ich-wo steht (nicht dort, wo das urheberrecht gilt) und ich von hier drauf zugreife? Müsste mich der sharehoster per geoblocking filtern und sagen "biste aus dem urheberrechts-raum, biete ich dir nix an, kannst nix ziehen, sorry, sonst piss ich mir selbst ans bein"


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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 05.01.2018, 17:25 
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TechnoVictim

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das urheberrecht gilt überall und immer und ist auch nicht übertragbar.

man hört zwar immer, dass jemand seine rechte abgetreten habe, gemeint ist damit aber, dass er entweder ein verwertungsrecht erteilt hat oder seine rechte von jemand anderem verwalten oder wahren lässt.

die frage nach der geographischen lokalität ändert daran überhaupt nichts, sie reglementiert lediglich die haftbarkeit, den gesetzlichen schutz und ntaürlich auch die strafverfolgbarkeit. in wie weit man mit neuer technik da künftig vorgehen und reglemnteiren oder verfolgen wird, das wüsste ich evtl nach dem 17.01..

wenn das jetzt einer irgendwo in dschahallabad hostet und leute von dort aus mit dem kram beliefert, dann kann das im sinne der strafbarkeit von land zu land unterschiedlich bewertet werden.

auch wenn euch das nicht einleuchtet, ihr es nicht begreift oder nicht wahrhaben wollt:
nach aktueller rechtslage ist es seit 2013 bereits verboten radio- und tv-aufnahmen ins frei verfügbar ins web zu stellen, sofern du nicht für den inhalt der aufnahme als urheber verantwortlich bist. das anbieten solcher mitschnitte in einer cloud oder geschlossenen gruppe ist tatsächlich noch die einzige grauzone im moment, die nicht klar entschieden ist. das kann sich aber demnächst sehr schnell ändern und halte ich für wahrscheinlich.

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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 05.01.2018, 19:42 
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TechnoVictim

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damit ist die Sache seit 2013 zu 90% geklärt und geregelt. die restlichen 10% könnten jetzt folgen. obiger sharehoster sagt in den AGBs auch, dass urheberrechtlich geschützte inhalte nicht erlaubt sind.

nach wie vor brauchen die verfolger aber ein heer von leuten, das den ganzen tag das netz durchkämmt und die hoster / uploader kontaktiert, um die sachen off zu nehmen.

was aber diese urheberrecht panik nicht bedenkt, ist das, was auch in der film branche passiert ist. Ja, die leute haben sich die filme zuhauf gezogen, aber jahre später gab die industrie kleinlaut zu, dass noch mehr leute die filme gekauft haben.

so gesehen ist so eine illegale verbreitung irgendwo auch gut, auch wenn die jungs nur die dollar zeichen in den augen haben. die massen werden sich das technische gedönz mit sharehostern und "ausm netz ziehen" aber nicht wirklich antun.

wenn ich also im konkreten fall die mix mission kaum hören kann, mir das zeug aber später stück für stück rein ziehe / von irgendwoher kriege, kann es durchaus passieren, dass ich das nächste mal live einschalte / länger dran bleibe / ich mir einen DJ merke.


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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 05.01.2018, 22:37 
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TechnoVictim

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und nu zum anderen teil der story. schärfere kontrollen hat man angekündigt. ok. und wie will man das machen? wovon bezahlen? auf jedes set 5 leute loslassen, die so viel kosten, wie das set nicht mal in 10 jahren einbringen wird? und dann taucht das set 1 tag später wieder woanders auf...sehe ich nicht als realistisch umsetzbar. vielmehr wollen die anscheinend ein drakonisches schreckgespenst aufbauen, wegen dem sich keiner trauen soll überhaupt irgendwas online zu stellen.

die GEMA und youtube...das war schon ein merkwürdiges spektakel. geschätzt 10 jahre haben sie sich gekloppt und man hätte wetten können, dass ein gigant wie google aka youtube sich durchsetzen würde. aber die GEMA als staatliche institution in deutschland...bei geld versteht deutschland keinen spaß..was da sonst noch im spiel war, ist natürlich nicht öffentlich bekannt


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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 06.01.2018, 08:02 
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Kabelträger

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Beiträge: 38
D.h. Auch hier im Forum wird es keine Mitschnitte mehr geben von unseren Stammquellen?


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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 06.01.2018, 09:38 
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TechnoVictim

Registriert: 08.03.2007, 08:34
Beiträge: 602
für spekulationen und ideen was wer wie umsetzen will ist es zu früh.
im augenblick sollte mal reichen, dass es nach der aktuellen gesetzlage schon die ganze zeit nicht rechtlich einwandfrei ist.
17.01. ist das stichwort. dann wissen wir was kommt. wobei mit einer lockerung wohl eher weniger zu rechnen sein wird. und bis dahin würde ich mal so wenig angriffsfläche wie möglich bieten wollen.

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 Betreff des Beitrags: Re: MixMission 2017
BeitragVerfasst: 09.01.2018, 16:17 
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Kabelträger

Registriert: 08.11.2014, 14:58
Beiträge: 38
Nun gibt es die komplette inkls Classics MM2017 in 192k und geschnitten. Bei Interesse PM


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